Im Falle von Pflegebedürftigkeit tritt bis zu gewissen Grenzen die Pflegeversicherung Ihrer Pflegekasse ein. Hier gelten andere Kriterien wie bei der Beantragung von Krankenkassenleistungen:
Zunächst muss ein Antrag bei Ihrer Pflegekasse gestellt werden. Dieser Antrag wird an den Medizinischen Dienst der Kranken- und Pflegeversicherung weitergeleitet.
Wird ein Pflegebedarf aufgrund Ihres Antrages vermutet, wird ein Gutachter, in der Regel ein dort beschäftigter Arzt oder eine Pflegefachkraft, mit Ihnen einen Besuchstermin bei Ihnen zu Hause vereinbaren, um festzustellen, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Bitte beachten Sie folgendes:
Ein wichtiger Bereich in Bezug auf Pflegebedürftigkeit stellt immer wieder die adäquate Besorgung von Hilfsmitteln dar.
Oft ist eine Pflege zu Hause eingeschränkt, weil diese fehlen. Oft wissen die Betroffenen auch nicht über die unterschiedlichen Möglichkeiten im Rahmen von Kranken- und Pflegeversicherung Bescheid.
Wir stehen Ihnen zu diesem Punkt gerne zur Verfügung und beraten Sie umfassend über die jeweiligen Möglichkeiten.
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